✆01575 5292023

Förderung für
neue Fenster.

Zuschuss oder Steuerbonus · Wir liefern die Nachweise
Festpreis mit allem drin – Insektenschutz und Endreinigung schenken wir Ihnen dazuAngebot in 24 Stunden — jetzt unverbindlich anfragen Jetzt anrufen01575 5292023 · auch abends & samstags ★★★★★5,0 · 18 Google-Bewertungen
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Förderung

Der Staat
zahlt mit.

Wer alte Fenster gegen energiesparende tauscht, kann einen Zuschuss oder eine Steuerermäßigung bekommen. Wir bauen die passenden Fenster ein und liefern alle technischen Nachweise, die Sie und Ihr Energieberater dafür brauchen.

Bewertungen

Was Kunden sagen.

★★★★★5,0 · 18 Google-Bewertungen
★★★★★

„Ich bin sehr zufrieden denn der Kontakt war von Anfang an freundlich, zuverlässig und professionell. Alle Absprachen wurden eingehalten, und die Arbeiten wurden sorgfältig und termingerecht ausgeführt. … Ich kann diese Firma bzw. Herr Vilic mit gutem Gewissen weiterempfehlen und würde seine Dienstleistungen jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“

Kate Lin
Google Rezension
★★★★★

„Wir sind rundum begeistert und sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Das gesamte Team war jederzeit freundlich, kompetent und zuverlässig. Die Arbeiten wurden zügig, sauber und mit hoher Qualität ausgeführt. … Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis ist absolut fair.“

Ammar Komaira
Google Rezension
★★★★★

„Zügig reagiert, top beraten, Angebot zeitnah. Super freundlich, saubere Arbeit, hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Absolut empfehlenswert!“

Tan Ruki-Tu
Google Rezension
Zwei Wege

Zuschuss oder Steuerbonus.

Weg 1

BAFA-Zuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

  • Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten
  • Fenster mit einem Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K)
  • Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein
  • Der Antrag wird gestellt, bevor der Auftrag verbindlich wird
Weg 2

Steuerbonus

Steuerermäßigung für energetische Sanierung nach § 35c EStG, für selbst genutztes Wohneigentum.

  • 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre
  • Kein Antrag vor Baubeginn nötig
  • Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein
  • Sie brauchen eine Bescheinigung des Fachunternehmens

Beide Wege lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Stand: Oktober 2026. Die Angaben sind eine Orientierung und ersetzen keine Energie- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien des BAFA und die Auskunft Ihres Energie- oder Steuerberaters.

Unser Teil

Was Sie von uns bekommen.

01

Förderfähige Fenster

Wir planen Ihre Fenster mit Dreifachverglasung so, dass der geforderte Uw-Wert eingehalten wird, und weisen ihn für jedes einzelne Fenster aus.

02

Leistungserklärung

Zu jeder Bestellung erhalten Sie die Leistungserklärung des Herstellers mit Uw-Wert, Schallschutz und Dichtheitsklassen. Das ist der Nachweis für Ihren Energieberater.

03

Angebot für den Antrag

Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden nach dem Aufmaß ein Angebot, das sich für den Förderantrag eignet. Bestellt wird erst nach der Zusage.

04

Bescheinigung für das Finanzamt

Für den Steuerbonus stellen wir Ihnen nach der Montage die Bescheinigung des Fachunternehmens aus.

05

Abstimmung mit dem Energieberater

Wir liefern Ihrem Energieberater die technischen Daten direkt. Haben Sie noch keinen, nennen wir Ihnen gern einen aus der Region.

06

Saubere Montage

Ausbau, Einbau und Abdichtung aus einer Hand. Insektenschutz und professionelle Endreinigung sind bei jeder Bestellung mit Montage dabei.

Ablauf

In vier Schritten.

1

Aufmaß und Angebot

Wir kommen zum kostenlosen Aufmaß. Das Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.

2

Antrag stellen

Beim BAFA-Zuschuss stellt Ihr Energieberater mit Ihnen den Antrag. Die technischen Daten kommen von uns. Beim Steuerbonus entfällt dieser Schritt.

3

Bestellung und Montage

Nach der Zusage bestellen wir Ihre Fenster und bauen sie zum vereinbarten Termin ein.

4

Nachweise und Auszahlung

Sie erhalten Rechnung, Leistungserklärung und Bescheinigung. Damit rufen Sie den Zuschuss ab oder reichen die Kosten beim Finanzamt ein.

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